Promotionswillige müssen eine Betreuerin oder einen Betreuer ("Doktormutter" oder "Doktorvater") finden. Zur Betreuung berechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (auch im Ruhestand). Die Bewerberin oder der Bewerber muss in der Regel eigenständig ein Thema wählen, das von der Betreuerin oder dem Betreuer angenommen wird - damit existiert eine Betreuungszusage. Wenn Sie nicht wissen, wer als Betreuerin oder Betreuer für Sie in Frage kommt, finden Sie auf den Seiten des IBZ wertvolle Informationen. Für die Fächersuche können Sie sich unter Angabe Ihres bisherigen Studien- und Forschungslebenslaufs an das IBZ wenden.
Je nach fachlicher Ausrichtung wird ein spezifischer Doktorgrad vergeben. Die Verleihung des Titels erfolgt durch die Fakultäten der Universität. Diese regeln in ihren Promotionsordnungen die Bedingungen für die Zulassung, die Meldung zum Promotionsverfahren (das mit der Abgabe der Arbeit beginnt) sowie die Regularien für die mündliche Prüfung.
Im Normalfall wird erwartet, dass Promovierende vor Abschluss des Promotionsverfahrens mindestens zwei Semester an der Universität Erlangen-Nürnberg immatrikuliert waren (und sich dort auf die Promotion vorbereitet haben). Die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent ist laut bayerischem Hochschulgesetz für bis zu drei Jahre ohne die Erhebung von Studienbeiträgen möglich. Die Promotion kann auch nach Ablauf dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
Die Dissertation kann in deutscher, oder nach den Bestimmungen der jeweiligen Ordnung, in englischer Sprache verfasst werden. In den Fächern der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie sind weitere Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem sehr guten Fachhochschulabschluss in einem relevanten Fach haben in einigen Fakultäten die Möglichkeit der Teilnahme an einem Promotionseignungsverfahren. Details hierzu finden sich in den jeweiligen Promotionsordnungen.
Eine direkte Promotion nach einem Bachelorabschluss ist derzeit leider nicht möglich.
Genauere Auskünfte erteilen die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Prüfungsamt oder den Fakultäts- und Fachbereichsverwaltungen.
