Die FAU Erlangen-Nürnberg trägt Verantwortung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre.
Zu diesem Zweck hat die Universität im Jahr 2002 Richtlinien erlassen, die auf den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft basieren. Sie geben bei aller Unterschiedlichkeit der Forschungsdisziplinen inhaltliche Orientierungspunkte für korrektes wissenschaftliches Verhalten und regeln auch das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Wichtige Grundsätze sind etwa:
- Methoden, Verfahren und Befunde sind sorgfältig zu dokumentieren, um die Nachvollziehbarkeit und gegebenenfalls Wiederholbarkeit von Untersuchungen sicherzustellen.
- Forschungsergebnisse und Ideen anderer Wissenschaftler/innen sind ebenso wie relevante Publikationen anderer Autoren in gebotener Weise zu zitieren.
- Für die Auseinandersetzung mit anderen Forschungsmeinungen gelten die Standards integrer Argumentation, so dass insbesondere die Wiedergabe von Befunden von deren Interpretation klar unterscheidbar sein muss.
- Die im Rahmen von Forschungsprojekten eingesetzten Promovierenden, Graduierten und Studierenden haben einen Anspruch auf regelmäßige wissenschaftliche Beratung und Betreuung – und sind ihrerseits zu verantwortungsvoller Arbeit und zur Kollegialität verpflichtet.
Richtlinien und Empfehlungen
- Richtlinien der FAU Erlangen-Nürnberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Denkschrift zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands (DHV)
- Empfehlungen der Universität Bayern e.V. zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Vorsitz: Prof. Dr. Thomas Fauster
Mitglieder: Prof. Dr. Thomas Fauster, Prof. Dr. Andreas Frewer, M.A., Prof. Dr. Dirk Niefanger
Ombudsmann: Prof. Dr. Klaus Meyer-Wegener
Stellvertreter: Prof. Dr. Hans Kudlich
Leitfaden zur guten Praxis für die Durchführung und Betreuung einer Promotion
Für die erfolgreiche Durchführung eines Promotionsvorhabens ist es wichtig, dass sich Doktorand/in und Betreuer/in über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten im Klaren sind. Der Leitfaden gibt Ihnen darüber Auskunft und bildet zugleich die Grundlage für das Promotionsgespräch mit Ihrem Doktorvater bzw. Ihrer Doktormutter, das zu Beginn des Promotionsvorhabens geführt werden soll.
Leitfaden zur guten Praxis bei der Promotion
Workshops und Veranstaltungen zum Thema
Einige Veranstaltungen aus unserer Reihe zur Guten wissenschaftlichen Praxis haben wir für Sie dokumentiert.
- Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion zum Thema "Standards guter wissenschaftlicher Praxis an der FAU " am 2. Februar 2012
- Bericht von der Auftaktveranstaltung "Gute wissenschaftliche Praxis" am 3. November 2011

